BEDINGUNGEN FÜR DIE FERIENVERMIETUNG
Mit der Buchung der Ferienresidenz NiMax Residence, Navarino Dunes, T1.16 (der „Residenz“), wie in Anlage 1 beschrieben, schließen Sie (der/die „Mieter“) einen Vertrag über eine kurzfristige Ferienvermietung mit dem Eigentümer, NikMax Real Estate ΜΟΝΟΠΡΟΣΩΠΗ Α.Ε., Leoforos Syggrou 76, GR-117 42 Athen (dem „Eigentümer“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Eigentümer und Mieter geschlossenen Mietverträge und unterliegen den anwendbaren Regelungen, diesen Bedingungen und allen einschlägigen Gesetzen Griechenlands.
1. ZULÄSSIGE NUTZUNG, ANREISE UND ABREISE
1.1 Zulässige Nutzung
Die Residenz darf von den Mietern und Bewohnern ausschließlich als kurzfristige Ferienunterkunft (nicht als Wohnsitz oder dauerhafte Wohnung) im Einklang mit dem Vertrag genutzt werden. Andere Zwecke, etwa Geschäftsveranstaltungen, Empfänge oder Feiern, sind nicht gestattet.
1.2 Anreise
Bei der Anreise prüfen die Mieter den Zustand der Residenz und unterzeichnen ein Übergabeprotokoll in der vom Dienstleister im Namen des Eigentümers vorgegebenen Form. Es umfasst die Residenz und ihre Ausstattung, einschließlich Möbeln, Einbauten, elektrischen und elektronischen Geräten, Zubehör und sonstiger Ausrüstung („Ausstattung“). Ist der Zustand bei Anreise nicht zufriedenstellend, müssen die Mieter dies unverzüglich dem Eigentümer oder Dienstleister mitteilen. Werden Schäden oder Mängel gemeldet, wird der Eigentümer selbst oder durch den Dienstleister veranlassen, dass innerhalb angemessener Zeit Abhilfe oder Reparatur organisiert wird.
1.3 Abreise
(a) Vor der Abreise müssen die Mieter bei der Prüfung der Residenz und ihrer Ausstattung durch den Dienstleister anwesend sein und ein Übergabeprotokoll in der vom Dienstleister im Namen des Eigentümers vorgegebenen Form unterzeichnen.
(b) Die Abreisezeit ergibt sich aus den Vertragsdetails oder einer Mitteilung des Eigentümers beziehungsweise seines bevollmächtigten Vertreters. Wurde bei der Buchung keine spätere Abreise oder nachträglich keine Buchungsänderung mit dem Eigentümer oder dessen Vertreter vereinbart, tragen die Mieter die zusätzlichen Kosten einer Überschreitung.
(c) Bei einer Überschreitung um mehr als zwei Stunden behält sich der Eigentümer vor, selbst oder durch den Dienstleister die Residenz zu betreten, die Gegenstände der Mieter und ihrer Gäste zu entfernen und auf Kosten der Mieter weitere erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
2. PFLICHTEN DER MIETER
2.1 Gästezahl
Die höchstzulässige Belegung ist in den Vertragsdetails festgelegt. Die Mieter müssen dem Eigentümer spätestens 15 Tage vor Mietbeginn die Namen sämtlicher Bewohner einschließlich der Mieter mitteilen (die „Bewohner“) und spätere Änderungen schriftlich anzeigen. Wird die zulässige Höchstbelegung überschritten, kann der Eigentümer verlangen, dass zusätzliche Personen die Residenz unverzüglich verlassen. Kommen die Mieter dieser Aufforderung nicht innerhalb von sechs Stunden nach, kann der Eigentümer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und ohne weitere Ankündigung die Räumung durch alle Bewohner verlangen.
2.2 Haustiere und Allergien
Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung dürfen die Mieter keinerlei Haustiere in der Residenz zulassen.
2.3 Rauchverbot
In sämtlichen Innenräumen der Residenz ist Rauchen untersagt. Stellt der Eigentümer einen Verstoß durch einen Bewohner fest, kann er den Mietern für den Mietzeitraum zusätzlich fünfhundert Euro (500 €) pro Nacht sowie weitere Reinigungskosten berechnen. Bei wiederholten Verstößen kann der Eigentümer den Vertrag mit einer Frist von sechs Stunden kündigen.
2.4 Lärm und sonstige Störungen
Die Mieter dürfen keine Handlungen vornehmen oder zulassen, die benachbarte Gebäude oder deren Nutzer beeinträchtigen, schädigen oder stören könnten, und müssen dies auch für alle anderen Bewohner sicherstellen. Sie treffen alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm und Erschütterungen in der Residenz. Bei Tonwiedergabe oder -übertragung sind die gesetzlichen Lautstärkegrenzen einzuhalten; andere Nutzer des Romanos I.T.D.A. dürfen nicht gestört werden.
Alle Bewohner müssen die nach griechischem Recht geltenden Ruhezeiten einhalten.
Gelegentlich können Bewohner Geräusche durch Aktivitäten innerhalb des Romanos I.T.D.A. oder in der unmittelbaren Umgebung wahrnehmen, für die der Eigentümer nicht verantwortlich gemacht werden kann. Anliegen sind dem Eigentümer oder seinem Dienstleister mitzuteilen. Diese bemühen sich um Abhilfe, soweit die Nutzung der Residenz beeinträchtigt ist und der Eigentümer Rechte zur Begrenzung der störenden Aktivitäten besitzt.
2.5 Swimmingpool
Die Nutzung des Pools durch Mieter und andere Bewohner erfolgt auf eigene Gefahr. Personen unter 18 Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen im oder am Pool aufhalten. Die Mieter erkennen an, dass der Eigentümer keinen Rettungsschwimmer für den Pool der Residenz stellt. Falls erforderlich, obliegt es den Mietern, während ihres Aufenthalts einen solchen zu beauftragen.
2.6 Pflege und Sicherheit
Die Mieter halten die Residenz sauber, ordentlich und frei von Abfällen; Abfälle sind nach Anweisung zu lagern. Sie stellen sicher, dass alle Bewohner Sicherheits- und Parkvorschriften sowie Vorgaben zur Nutzung umliegender Straßen und Zufahrten einhalten. Außerhalb der Residenz dürfen keine Hindernisse entstehen; Möbel dürfen nicht von ihrem ursprünglichen Standort oder aus ihrem Raum entfernt werden. Reinigungskräften ist zu angemessenen Zeiten Zugang zu gewähren, um die in den Vertragsdetails vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.7 Zustand der Residenz
Die Mieter nutzen die Residenz verantwortungsvoll und stellen dies auch für alle Bewohner sicher. Die Residenz und ihre Ausstattung sind im Wesentlichen in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. Die Mieter sind für sämtliche Schäden zwischen Anreise und Abreise verantwortlich; zur Kaution siehe Ziffer 7.
3. HAFTUNG
3.1 Die Mieter erkennen an, dass der Eigentümer sowie seine Mitarbeiter, Vertreter und Dienstleister gegenüber Mietern, Bewohnern oder Dritten nicht haften für:
(i) Unfälle oder Verletzungen in irgendeinem Bereich der Residenz, vorbehaltlich einer gesetzlich nicht ausschließbaren Haftung für Tod oder Körperverletzung;
(i) Unfälle oder Verletzungen in irgendeinem Bereich der Residenz, vorbehaltlich einer gesetzlich nicht ausschließbaren Haftung für Tod oder Körperverletzung;
(ii) Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen der Bewohner während ihres Aufenthalts;
(iii) Leistungen Dritter einschließlich des Dienstleisters, die auf Wunsch der Mieter oder Bewohner erbracht werden; oder (iv) Erstattungen jeglicher Art bei vorzeitiger Beendigung oder Entfernung von Bewohnern beziehungsweise deren Gegenständen infolge eines Vertragsverstoßes.
3.2 Bei mehreren Mietern haften diese gesamtschuldnerisch für die Erfüllung sämtlicher Mieterpflichten aus dem Vertrag.
4 STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Eine Stornierung durch die Mieter ist nur wirksam, wenn sie schriftlich, von den Mietern unterzeichnet, dem Vertreter des Eigentümers zugestellt oder an die in den Vertragsdetails angegebene Mitteilungsadresse per E-Mail gesendet wird. Eine E-Mail gilt am folgenden Geschäftstag als zugegangen.
Wenn die Mieter (i) weniger als 30 Tage vor Mietbeginn beziehungsweise Anreise stornieren, (ii) die Residenz nicht für den gesamten reservierten Zeitraum nutzen oder (iii) den vollständigen offenen Mietbetrag nicht spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zahlen, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Kosten, Miete, Kaution oder anderen gezahlten Beträgen.
5 ZUGANG ZU RESORTEINRICHTUNGEN UND ZUSATZLEISTUNGEN
Vorbehaltlich Verfügbarkeit und Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen und Regeln können Bewohner gegen Zahlung aller anwendbaren Gebühren Zugang zu sämtlichen Leistungen, Einrichtungen sowie gastronomischen Angeboten von Navarino Dunes® erhalten. Weitere Informationen stehen bei der Anreise zur Verfügung. Der Zugang zu Navarino Dunes® und die hier genannten Zusatzleistungen werden von Dritten unabhängig vom Eigentümer angeboten.
Mieter oder andere Bewohner können den Dienstleister um zusätzliche, nicht in den Vertragsdetails aufgeführte Leistungen in der Residenz bitten, die im Voraus gesondert zu bezahlen sind. Je nach Verfügbarkeit zählen hierzu Catering, Babysitting, Privatkoch, Wäscheservice, tägliche Versorgung mit Lebensmitteln, private Spa- und Yogasitzungen, Flughafentransfers, Tagesausflüge und Ähnliches. Bei Erbringung durch Dritte kommt die Vereinbarung unmittelbar zwischen dem betreffenden Bewohner und dem Drittanbieter zustande.
Die Mieter werden gebeten, bei der Anreise eine gültige Kreditkarte als Sicherheit und zur Zahlung zusätzlicher Kosten für diese Leistungen vorzulegen. Zusatzleistungen können durch den Dienstleister oder von ihm benannte Dritte erbracht werden.
6 VERSICHERUNG
6.1 Die Mieter erkennen an, dass (a) Versicherungen des Eigentümers für die Residenz keine persönlichen Gegenstände der Mieter oder anderer Bewohner abdecken und (b) sie und alle Bewohner geeignete Versicherungen für ihr Eigentum und sonstige aus dem Aufenthalt entstehende Risiken abschließen sollten.
7 SCHÄDEN – KAUTION
7.1 Der Eigentümer oder sein Dienstleister prüft die Residenz zu Beginn und am Ende der Mietzeit. Die Mieter haften gegenüber dem Eigentümer für während der Mietzeit entstandene Schäden an Residenz und Ausstattung und stellen ihn insoweit frei. Schäden sind dem Eigentümer oder Dienstleister unverzüglich zu melden. Ansprüche wegen Schäden können unabhängig von ihrer Meldung bis zu 14 Tage nach Ende der Mietzeit geltend gemacht werden. Bei fahrlässig oder vorsätzlich durch Mieter oder andere Bewohner verursachten Schäden können Ansprüche auch nach Ablauf dieser Frist erhoben werden.
7.2 Die Mieter zahlen den in den Vertragsdetails genannten Betrag als Sicherheit für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten (die „Kaution“). Die Kaution wird vom Eigentümer oder seinem Vertreter im Namen des Eigentümers eingezogen. Bei Abreise am Ende der Mietzeit erstattet der Eigentümer die Kaution unverzinst oder veranlasst die Erstattung, abzüglich der zur Deckung von Schäden oder fehlenden Gegenständen einschließlich entwendeter Ausstattung erforderlichen Beträge. Diese Abzüge verfallen zugunsten des Eigentümers.
8 HÖHERE GEWALT
8.1 Wird die Durchführung der Vermietung durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt unmöglich, kann der Eigentümer den Vertrag ohne Verschulden beenden. Hierzu zählen beispielhaft und nicht abschließend: Feuer, Erdbeben, Sturm oder andere Schadensereignisse; Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskonflikte mit Auswirkungen auf Leistungen; Krieg, Aufstände, Unruhen, Terrorakte oder andere zivile Unruhen; Naturereignisse oder staatliche Maßnahmen; Störungen örtlicher, nationaler oder internationaler Verkehrsverbindungen; Pandemien, Epidemien, Quarantäne oder andere Beschränkungen beziehungsweise Empfehlungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt. Kann die Residenz deshalb nicht genutzt werden und steht keine alternative Unterkunft mit vergleichbarer Ausstattung zur Verfügung, erfolgt eine Erstattung.
9 ABTRETUNG
Ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers dürfen die Mieter keine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag abtreten, die Residenz untervermieten oder Dritten ihre Nutzung überlassen.
10 ÄNDERUNGEN
Änderungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von allen Vertragsparteien oder in deren Namen unterzeichnet werden.
11 GESAMTE VEREINBARUNG
Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt sämtliche vorherigen Marketinginformationen, Zusicherungen oder Vereinbarungen, ob schriftlich oder in anderer Form.
12 VERTRETUNG
Soweit der Vertreter des Eigentümers diesen Vertrag abschließt oder die Kaution beziehungsweise andere Gelder hält, handelt er im Namen des Eigentümers und überweist die Gelder auf dessen Verlangen auf ein Konto des Eigentümers.
13 DATENSCHUTZ
13.1 Eigentümer und Mieter verpflichten sich, bei allen Aspekten dieses Vertrags, bei denen personenbezogene Daten ausgetauscht werden, sämtliche anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung EU 2016/679) und das Gesetz 4624/2019 (zusammen „DSGVO“). Beide Parteien treffen umfassende verfahrensbezogene, technische und organisatorische Maßnahmen, um die in ihrem Besitz befindlichen Daten vor unbefugtem oder rechtswidrigem Zugriff, Verwendung, Offenlegung, Zerstörung, Verlust oder Veränderung zu schützen.
13.2 Soweit der Dienstleister oder der Vertreter des Eigentümers zur Vertragserfüllung ebenfalls personenbezogene Daten verarbeitet, hat auch er alle anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten.
14 KÜNDIGUNG
14.1 Wenn die Mieter oder andere Bewohner der Residenz:
(a) sich in einer Weise verhalten, die ein Risiko darstellt oder darstellen könnte, Störungen oder Schäden an der Residenz verursacht; (b) gegen diesen Vertrag verstoßen; oder (c) gegen die Betriebsordnung der C.T.A. I, die Gemeinschaftseigentums- und Betriebsordnung des Romanos-Abschnitts der I.T.D.A. oder geltendes Recht verstoßen,
kann der Eigentümer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Mieter müssen die Residenz dann unverzüglich räumen, ohne Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung und unbeschadet weiterer Rechte des Eigentümers gegenüber Mietern oder anderen Bewohnern.
15 ANWENDBARES RECHT – GERICHTSSTAND
Dieser Vertrag unterliegt griechischem Recht. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder der Vermietung der Residenz sind ausschließlich die Gerichte von Athen, Griechenland, zuständig.
ANLAGE 1 – BESCHREIBUNG DER RESIDENZ
Die Residenz gehört zur Composite Tourism Accommodation I im Romanos-Abschnitt der Integrated Tourism Development Area of Messinia (nachfolgend „I.T.D.A.“), auch bekannt als Navarino Dunes®.